Zusätzliche Dauerarbeitsplätze können gefördert werden. Ein Dauerarbeitsplatz entsteht, wenn eine Person unbefristet und sozialversichert beim Antragsteller angestellt wird. Damit scheidet die Förderung von freiberuflich tätigen Personen und Leiharbeitern aus. Als Basis wird oft die Anzahl der Arbeitsplätze zum Zeitpunkt der Antragstellung genommen. Die zusätzlichen Arbeitsplätze müssen während der gesamten Bindefrist mindestens erhalten bleiben.
Die Förderung bestimmter Zielgruppen ist hiervon unberührt und erfolgt separat. Die Förderung bestimmter Zielgruppen erfolgt meist über Lohnkostenzuschüsse für sechs bis 60 Monate. |