Die Förderung geschieht meist auf der Basis eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Ein Zuschuss wird je nach Förderrichtlinie in der Höhe von 25 bis 100 % gewährt. Die Fachprogramme des Bundes und der EU sehen hierbei meist einen Zuschuss in der Höhe von 50 % vor. Doch wie viel ist das nun, wenn Sie Ihre Kosten addieren? Die absolute Höhe der Förderung hängt zum einen vom Zuschussanteil (25 bis max. 80 bzw. 100 %) ab. Zum anderen bestimmt natürlich auch die Basis (Bemessungsgrundlage) die Förderhöhe. Mit genauer Kenntnis der Spielräume innerhalb der Antragstellung können Sie die Bemessungsgrundlage durch Anwendung der geschickten Kombination von Einzelnachweisen und Pauschalwerterhöhungen groß machen. Gewusst wie, können Sie bspw. einen Bruttolohn von 4.000 EUR monatlich bei einer hälftigen Förderung (50 %) aus der Richtlinie mit 4.400 EUR monatlich bezuschussen lassen, wenn Sie es schaffen die Bemessungsgrundlage durch gezielte Aufschläge in der Bemessung des Bruttolohns auf ein 220 % Niveau zu "heben". Dies ist durch Zuschläge im Rahmen der Allgemeinen Nebenbestimmungen zu den Anträgen möglich. Ergänzend zum Zuschuss können Eigenkapital ergänzende Mittel genutzt werden. Dadurch kann die Finanzierung des Unternehmens gestärkt und gesichert werden. Weiterhin gibt es Förderdarlehen, die anteilig haftungsfrei gestellt werden können. Für Unternehmen, die eine Beteiligung erhalten sollen, besteht die Möglichkeit, dass der Beteiligungsgeber dafür einen Zuschuss erhält, wenn das Unternehmen eine entsprechende Bescheinigung vorweisen kann. |