Beim Erwerb eines Betriebsgrundstückes wird zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken unterschieden. Diese Darstellung bezieht sich auf die unbebauten Grundstücke.
Eine Bezuschussung von Betriebsgrundstücken erfolgt indirekt durch die vergünstigte Landabgabe, die nicht selten unterhalb der Erschliessungskosten passiert. Hierzu ist ergänzend die Befreiung von der Gewerbesteuer für den vereinbarten Zeitraum zu sehen.
Eine direkte Bezuschussung des Kaufpreises erfolgt nicht, da sich per Definition Grundstücke nicht abnutzen und somit hier kein unternehmerisches Risiko vorliegt. Diese Auffassung mag im Einzelfall neben der Realität liegen, gilt aber als Basis der Förderung. |