Bei Vorhaben von besonderem öffentlichem Interesse kann die Finanzierung des Kunden im Ausland durch eine deutsche Institution übernommen werden. Dies fällt in den Bereich der sogenannten Projektfinanzierung und ist dann möglich, wenn die Staatsverträge das vereinbart haben oder die Politik sich hierdurch die Sicherung von Bezugsquellen oder wenigstens die Sicherung der Investition verspricht. Diese Förderungen können nur in der Einzelprüfung ermittelt werden. |