Berücksichtigung der Situation der gründenden Personen Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, steht vor einer Vielzahl von Fragen, die den unternehmerischen Auf- und Ausbau betreffen. Zu Anfang steht vor allem die Sicherung der Liquidität im Vordergrund. Öffentliche Fördermittel nehmen auf diese Situation auf besondere Weise Rücksicht.
Schon gegründet, alles zu spät? - Nein! In den ersten drei Jahren werden zukünftige Investitionen so finanziert, als wären diese Bestandteil der Gründung. Am Anfang tilgungsfrei! Geht das auch zinsfrei? - Im Rahmen des Eigenkapitalersatzes des Bundes ist eine solche Regelung tatsächlich vorgesehen. Eigenmittel erforderlich! - Für eine Gründungsfinanzierung werden 15 % Eigenmittel benötigt. Bei großen Gründungen (oberhalb von 0,5 Mio. Euro Kapitalbedarf) kann auch mit weniger Eigenmitteln gegründet werden. Durch staatliche Hilfe kann das Eigenkapital auf 45 bis 100 % der Finanzierungssumme erhöht werden. Hier gibt es Mindest- und Obergrenzen, die zu berücksichtigen sind. Sicherheiten erforderlich? - Wie bei jedem Kredit sieht das Kreditwesengesetz (KWG) die Besicherung von Bankdarlehen vor. Jedoch gibt es bei Gründungen so genannte Haftungsfreistellungen, bei denen Sie für Teile der Finanzierung nur mit Ihrer Unterschrift haften. Sollten darüber hinaus Sicherheiten fehlen, können diese von Staats- und Bürgschaftsbanken gestellt werden.
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