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Sicherung der Zahlungsfähigkeit mit und ohne Sicherheiten

Die inhabenden Personen und sicher auch die betriebswirtschaftlich vorgebildeten unter Ihnen wissen, dass die Sicherung der Liquidität, die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens zu jedem Zeitpunkt, das erste Ziel einer Unternehmung ist, noch vor der Gewinnerzielungsabsicht.

Viele wachsende Unternehmen merken dies umso mehr, da diese meist Gewinn machen, dieser jedoch in den Umsätzen (Forderungen und Warenlager bzw. angearbeiteten Leistungen) gebunden ist. Schlimm wird es dann zusätzlich, wenn das verdiente Geld beim Kunden "liegt" und das Unternehmen von diesem nicht verfügbaren Geld Steuern zahlen muss. Manchem sehr schnell wachsenden Unternehmen fällt dies auch schon bei der Mehrwertsteuer schwer. Wer einbucht muss zahlen, auch wenn der Kunde noch nicht gezahlt hat.

Andere Unternehmen haben mit der ihrer Um- bzw. Neustrukturierung zu tun. Es wird Geld gebunden, das erst in der Zukunft verdient wird. Dies entzieht dem Unternehmen oftmals dringend benötigte Liquidität.

Nicht zuletzt haben Unternehmen mit den Problemen ihrer Kunden zu kämpfen. Diese sind manchmal zu groß und zahlen zu spät. Oder die Kunden geraten selbst in die Insolvenz und die so dringend erwarteten Zahlungen fallen ganz aus.

Finden Sie Ihr Unternehmen in dieser Aufzählung wieder? Dann lesen Sie weiter, um mehr über die Möglichkeiten der Liquiditätsschaffung und -sicherung mit Fördermitteln zu erfahren.

Ursache und Wirkung

Zuerst sei Ihnen mitgeteilt, dass Fördermittel keine betriebswirtschaftlichen Probleme lösen. Ist Ihre Liquiditätsnot durch permanente Verluste verursacht, dann können auch Fördermittel nicht helfen, sondern eher im Gegenteil Ihr Problem vergrößern. Aus diesem Grunde ist auch eine Sanierung mit Fördermitteln in den Richtlinien nicht vorgesehen.

Die Ursache der "engen" Liquidität sollten zuerst klar sein. Dies macht bei Fördermitteln besonders Sinn, da diese in sehr unterschiedlicher Weise unterstützen können. Zusätzliche, günstige Kredite mit Haftungsfreistellungen sind hier genauso vorgesehen, wie besondere Tilgungsaussetzungen für Investitionen. Sogar ein Zuschuss ist denkbar, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Der Förderanlass Liquidität lässt sich nach den folgenden Unterpunkten strukturieren:

1. Konsolidierung: Ihr Unternehmen hat die Sanierung abgeschlossen und strebt nun neues Wachstum an.
2. Betriebsmittelbedarf: Ihr Unternehmen wächst und die Finanzierung des Umlaufvermögens (Warenlager, Forderungen usw.) hinkt der Entwicklung Ihres Unternehmens hinterher. Mehr zu diesem Thema finden sie unter der Rubrik Wachstum - Umlaufmittel
3. Anschaffungsnebenkosten: Umlaufvermögen wird für die neue Investitionen benötigt.
4. Anlaufverluste: Ihr Unternehmen benötigt "Anlauf" um ins Verdienen zu kommen.

Welcher immer Ihr Unterpunkt ist, Sie können mit der Hilfe durch Fördermittel rechnen.

Wer fördert?
Die Förderung in der Liquiditätshilfe erfolgt über den Bund und die Länder. Je nachdem in welchem Bundesland Ihr Unternehmen ansässig ist, kann das Verfahren der Antragstellung und die Art der Förderung unterschiedlich sein. In Bayern wird bspw. die Kondition des Bankdarlehens mit dem Förderinstitut zusammen ausgehandelt. Insbesondere bei Unternehmen mit bestehender Finanzierung und weiterem Finanzierungsbedarf ist dies ein guter Weg, da auch an den Konditionen konkret Liquidität eingespart wird.
Wann wird die Förderung zur Liquiditätshilfe beantragt?
Anders als sonst üblich wird die Förderung nicht nur VORHER, sondern auch nachher möglich. Bitte beachten Sie, dass der Effekt der Förderung in der Zukunft liegt.

Es gibt jedoch noch vereinzelt Programme, mit denen man sich den Forderungsverlust bezuschussen lassen kann. Die Voraussetzungen sind hier sehr streng.
Wie hoch wird gefördert?

Eine Förderungshöhe zu benennen ist hier nicht sinnvoll, da zuerst für Sie geklärt werden muss, worin die Förderung liegen soll. Tilgung verzögern, zusätzliche Betriebsmittel, Zusatzsicherheit, Eigenkapitalerhöhung oder Ausgleich von Forderungsverlusten. Die Höhe ist jeweils sehr unterschiedlich. Theoretisch können bis 10 Mio. Euro im Einzelfall beantragt werden. Es können dabei auch bestehende laufende Kredite (unter bestimmten Voraussetzungen) umfinanziert werden.

Wir Berater trennen die Förderung der Liquidität strikt von der Projektförderung. Der Liquiditätsbedarf in Projekten ist dort direkt veranlasst. In der Liquiditätshilfe ist der Anlass oft außerhalb des Unternehmens zu suchen.

 
 
Downloads
 Umfinanzierung
Die Förderung von Umfinanzierung ist nicht vorgesehen und funktioniert trotzdem prächtig, wenn man die Unternehmensfinanzierung als Ganzes sieht.

 Zusätzliche liquide Mittel
Förderung ohne Sicherheiten sichert die Liquidität

 
Weitere Links
 FoemIZ
Fördermittel-Informations- Zentrum zur Individualisierung der Fördermittelinformationen.

 
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