Liegt die Investition oberhalb von 125.000 EUR macht es aus unserer Sicht Sinn sich mit der Frage der Förderung zu befassen. Am einfachsten gestaltet sich die Förderung, wenn das von Ihnen angebotene Gut beim Käufer in der Bilanz aktivieren lässt. Die ist bei klassischen Investitionen in Gebäude, Maschinen und Geräte und Betriebs- und Geschäftsausstattung so. Dies gilt auch für immaterielle Investitionen wie Lizenzen und Patente. In manchen Fällen ist das Produkt eines Herstellers auch besonders zu fördern. Es gibt bspw. Maschinen, die aufgrund ihrer Konstruktion besondere Einsparungen bei Ressourcen, wie Wasser, Lärm, Abfall o. ä. ermöglichen. Diese Maschinen fallen, unter bestimmten Voraussetzungen, direkt in die Umweltförderung. Dies bedeutet in jedem Falle eine Förderung im Rahmen eines sehr günstigen Umwelt-Kreditprogrammes. Es kann zusätzlich bedeuten, dass die Maschine bezuschusst werden kann. Und weiterhin besteht sogar die Möglichkeit im Rahmen eines Umweltbürgschaftsprogrammes für Ihren Kunden eine Bürgschaft der EU bis zu 80 % zu erhalten. Die o. g. Standortförderung ist hiervon unabhängig und kann im idealen Fall zusätzlich einbezogen werden. Stellen Sie sich also einmal vor, wie es wäre, wenn Ihr Produkt mit einem Zuschuss von 30 %, einem zinsgünstigen Darlehen und einer Bürgschaft über 80 % angeboten würde. Bei einer Investition von bspw. 500.000 EUR, ergibt sich ein Zuschuss von 150.000 EUR, ein zinsgünstiges Darlehen über 350.000 EUR und einer Bürgschaft über 280.000 EUR. Damit bleibt ein Finanzierungsrisiko von 70.000 EUR, somit von 14 % des Kaufpreises. (Natürlich haben wir dieses Beispiel gewählt, weil die Vorteile sehr groß sind.) Damit hat Ihr Kunde "Luft" in seiner Finanzierung, um ggf. die anfallenden Anschaffungsnebenkosten aufzubringen, die nach unserer Erfahrung oftmals bei 30 % des Kaufpreises liegen. |