Bei der Schaffung weiterer Betriebsstätten wird oft die Bilanz durch die sprunghafte Ausweitung der Investitionen bzw. die Ausweitung der Kapitalbindung erhöht. Dabei wird der Anteil des Eigenkapitals an der gesamten Kapitalbindung reduziert.
Die Förderung greift genau hier ein und unterstützt die Schaffung weiterer Betriebsstätten durch im Rang rückgetretene und unbesicherte Fördermittel, wie auch durch Beteiligungskapital bis zu einem Volumen von 1,5 Mio. Euro. Erstbeteiligungen sollten ein Volumen von 125.000 Euro nicht unterschreiten. Häufig ist auf eine Eigenkapitalparität zu achten. Dabei wird soviel Beteiligung in das Unternehmen gegeben, wie derzeit dort vorhanden ist. Der Eigenkapitalersatz aus der Förderung wird hierbei angerechnet.
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